Gestzliche Haftung des Möbelspediteurs
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die vom Möbelspediteur zu übernehmende Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes der Höhe nach begrenzt (614 EUR je m³) oder zum Teil
ganz ausgeschlossen. Außerdem ist der Möbelspediteur von seiner Haftung für solche Schäden befreit, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Hierunter verstehtman u. a. durch Naturkatastrophen oder vergleichbare Ereignisse verursachte Schäden, höhere Gewalt und Raub.
Umzugs-Transportversicherung
Der Umziehende kann seiner Hausrat durch den Abschluss einer Umzugs- Transportversicherung selbst versichern und somit die aufgezeigten Risiken am besten abdecken
Umfang der Umzugs- Transportversicherung
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Versicherungsbedingungen der VIKTORIA- MÖBELSPEDITIONSVERSICHERUNG (VMV 2000) in Verbindung mit den DTV-Güter 2000-Volle Deckung.
Der Versicherter trägt alle Gefahren, denen die versicherten Umzugsgüter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind und leistet für Verluste oder Beschädigungen der versicherten Güter als Folge einer versicherter Gefahr.
Im Rahmen der Versicherungsbedingungen werden insbesondere Schäden ersetzt, entstanden durch Transportmittelunfälle, Elementarereignisse, Brand, Blitzschlag, Explosion, Abhandenkommen, Nicht- oder Falschauslieferung, Nässe, Regen, Hagel, Schnee, Ratten- Mäusefraß, Ungeziefer, gewöhnlichen
Bruch, Verbiegen, Verbeulen, höhere Gewalt (z. B. Erdbeben)